Satuten
Statuten I. Bezeichnung, Sitz, Zweck und Zugehörigkeit Art. 1 Bezeichnung und SitzUnter der Bezeichnung Jungfreisinnige Kanton Luzern (JFLU) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. Die Versandadresse ist immer diejenige des aktuellen Präsidenten (Jungfreisinnige Kanton Luzern, c/o Präsident, Musterstrasse, 6000 Luzern). Art. 2 ZweckDie JFLU bezweckt sich mit [...]