Motion von FDP-Kantonsrat Damian Müller

 

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von energetisch begründeten Ersatzbauten und derjenigen von energiesparenden Sanierungen soll der Kanton gesetzlich gleichstellen. Dies fordert FDPKantonsrat Damian Müller mittels Motion.

 

In der aktuellen Gesetzgebung lässt der Kanton bei energiesparende Investitionen einen steuerlichen Abzug nur dann zu, wenn es um einen Ersatz von veralteten sowie bei der erstmaligen Anbringung von neuen Bauteilen an bestehenden Gebäuden geht. Handelt es sich bei den umweltfreundlichen Einsätzen um einen Ersatzbau oder eine Totalsanierung, spricht unser Gesetz nicht mehr von Unterhalts- sondern von „Herstellungskosten“. Dann ist der Aufwand steuerlich nicht abzugsfähig.

 

Im Hinblick auf die Neuausrichtung der Energiepolitik will die FDP.Die Liberalen Luzern diese Ungleichbehandlung in der Gesetzgebung nicht länger hinnehmen. So besteht bei den Gebäudeparks das grösste Potenzial in Sachen Energieeffizienz. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen: Wer bei Gebäuden in Energieeffizienz investiert, soll auch dafür belohnt werden! Gemäss diesem Grundsatz soll der Kanton Ersatzbauten, welche energetisch sinnvoller als Sanierungen sind, künftig auch gleich behandeln und Investitionen belohnen.

 

Mehr dazu in der Motion (hier)