Kantonsrat Damian Müller will mittels Motion die gesetzlichen Grundlagen schaffen, die Internetfahndung ohne Bedenken zu ermöglichen. Kriminelle und Chaoten, welche auf Anhieb nicht identifiziert werden können, sollen zur Verantwortung gezogen werden
Krawall-Demonstranten, Schlägerbanden und Hooligans halten die Staatsanwaltschaft unnötig auf Trab.
Im Kanton Luzern soll die Polizei deshalb auf die Internetfahndung zurückgreifen können, um Täter und Chaoten zu ermitteln. Der sogenannte Internetpranger soll zum Einsatz kommen, wenn alle anderen polizeilichen Mittel ausgeschöpft sind. Das Problem besteht nun darin, dass das Polizeigesetz das Internet als Fahndungsmittel nicht erwähnt.
Kantonsrat Damian Müller fordert deshalb vom Regierungsrat, dass dieser eine eindeutige Gesetzesgrundlage schafft und gleichzeitig regelt, welche Behörde den Internetpranger veranlassen kann. Wenn die öffentliche Sicherheit oder sogar Leib und Leben auf dem Spiel stehen, soll die Internetfahndung gegenüber dem Datenschutz Vorrang haben. www.damian-mueller.ch