LGBTQ+
Die Annahme des Partnerschaftsgesetz im Jahr 2005 war ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber der traditionellen Ehe (Ehe zwischen Mann und Frau). Seit 2005 hat sich die Gesellschaft gewandelt und die Situation muss neu beurteilt werden.
Wir fordern:
- Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare
- Die Öffnung der Ehe mit allen Rechten und Pflichten für gleichgeschlechtliche Paare
NOTWENDIGKEIT EINER GESETZESANPASSUNG
Die Jungfreisinnigen Schweiz setzen sich klar und deutlich für eine liberale Politik ein. Da es sich bei der aktuellen Gesetzeslage um eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren handelt, ist eine Gesetzesanpassung notwendig. Grundsätzlich gehen die Jungfreisinnigen davon aus, dass die Akzeptanz für diese Gesetzesänderung vorhanden ist. Lediglich ein Teilbereich, namentlich die Auflösung des Adoptionsverbotes für gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft, ist nach wie vor umstritten. Ein kritischer Blick auf die Argumente der Befürworter dieses Adoptionsverbots zeigt auf, dass diese nicht stichhaltig sind:
- Das Adoptionsverbot gilt nur für gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Aufgezeigt an einem Beispiel heisst das konkret: ein schwuler Mann, der alleinstehend ist oder in einer nicht-eingetragenen Partnerschaft lebt, hat das Recht, ein Kind zu adoptieren. Dieser Mann muss die gleichen Untersuchungen durchlaufen und die gleichen Kriterien erfüllen wie ein heterosexueller Mann. Somit wird die eingetragene Partnerschaft zum Ausschlusskriterium für eine Adoption. Dies ist ein Widerspruch in sich, da genau die eingetragene Partnerschaft eine langfristige, wohlüberlegte und bewusste Entscheidung für ein gemeinsames Zusammenleben darstellt.
- „Es braucht einen Mann und eine Frau, damit ein Kind normal aufwachsen kann!“ ist ein oft benutztes Argument. Würde man dieses Argument weiterführen, müsste man sich ja Sorgen machen um all die Kinder, die tragischer Weise ein Elternteil verlieren oder deren Eltern sich trennen und keine gemeinsame Sorgerechtsregelung erhalten.
- Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Kinder brauchen Aufmerksamkeit, Liebe und das Wissen, zu einer Familie zu gehören. Auch wenn unser heutiges System der Betreuung elternloser Kinder hervorragend ist, wäre es für diese Kinder doch besser, in einer Familie aufwachsen zu dürfen. Dabei darf die Zusammensetzung der Geschlechter in einer Familie keine Rolle spielen.
- Wenn der eine Weg nicht geht, bedient man sich eines anderen. Durch das unsinnige Adoptionsverbot werden leider immer mehr gleichgeschlechtliche Paare in die Illegalität gezwungen. Der Gang in die Illegalität kann jahrelange rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.
AUFLÖSUNG DES VERBOTS ZUR BLUTSPENDE FÜR MÄNNER, DIE GESCHLECHTSVERKEHR MIT MÄNNERN HABEN
Männer die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, gehören aktuell zu einer Risikogruppe (erhöhte Gefahr auf Infektionskrankheiten) und sind daher von der Blutspende ausgeschlossen. Die Jungfreisinnigen Schweiz sind der Meinung, dass sich die Ausschlusskriterien für die Blutspende am generellen Risikoverhalten der einzelnen Personen, und nicht an der blossen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe orientieren sollen. Die Jungfreisinnigen Schweiz sowie auch der Europäische Gerichthof unterstrichen, dass zu prüfen sei, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern daher, dass Swissmedic nicht weiter an dem Verbot zur Blutspende für Männer die Geschlechtsverkehr mit Männern haben festhält.