LGBTQ+

Mit der Einführung der «Ehe für alle» wird ab dem 1. Juli 2022 ein wichtiger liberaler Schritt in der Gesellschaftspolitik gemacht. Trotzdem sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen teilweise weiterhin abhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung. Gesetze orientieren sich am traditionellen Familienideal bestehend aus Mann und Frau. Diese Rahmenbedingungen sollen nun ausreichend weiterentwickelt werden, um jeder einzelnen Person – unabhängig ihrer sexuellen Orientierung und ihres Geschlechts – die gleichen Rechte und Pflichten gewährleisten zu können.

Wir fordern:

  • Originäre Elternschaft für alle Paare
  • Gleichbehandlung in der Blutspende
  • Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen
  • Einführung des drittes Geschlecht

Originäre Elternschaft

Bringt eine verheiratete Frau ein Kind auf die Welt, soll die zweite Person in der Ehe als Elternteil gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei heterosexuellen Paaren ist dies bereits der Fall. Bei Frauenpaaren wird hingegen eine Befruchtung über eine Schweizer Samenbank vorausgesetzt. Die genauen Umstände einer Schwangerschaft sollten jedoch nicht in die Zuständigkeit des Staates fallen. Aus diesem Grund fordern wir eine originäre Elternschaft für alle Ehepaare. Die Anerkennung eines Ehepartners sollte nicht von Geschlecht und sexueller Orientierung beeinflusst werden. Als Zwischenschritt soll die Stiefkindsadoption rasch und unkompliziert sein, wenn der Antragssteller bei Geburt des Kindes bereits mit einem biologischen Elternteil verheiratet war. Mit letzterem ist beispielsweise der Samenspender einer Leihmutterschaftsgeburt gemeint. Ebenfalls soll der Zugang zur Leihmutterschaft allen Paaren zugesprochen werden.

Keine Diskriminierung bei Blutspende

Seit der Aufhebung des Blutspendeverbotes für homo- und bisexuelle Männer gilt eine zwingende, 12-monatige Enthaltsamkeit als Zulassungskriterium. Damit werden die betroffenen Männer faktisch von der Blutspende ausgeschlossen, obwohl die Blutreserven oftmals knapp sind. Kürzlich durchgeführte Studien belegen, dass das Risiko vom individuellen Verhalten und nicht von der sexuellen Orientierung abhängig ist. Wir fordern, dass die Zulassung zur Blutspende auf dem individuellen Risikoprofil und nicht auf der sexuellen Orientierung beruht, wie dies beispielsweise in dem Vereinigten Königreich bereits heute gilt.

Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen

In der Schweiz werden bei der Geburt von intergeschlechtlichen Babys oftmals Operationen durchgeführt, welche medizinisch nicht notwendig wären. Grund dafür ist einzig und allein die eindeutige Zuordnung zu einem Geschlecht. Da dies weitreichende Folgen für die Betroffenen haben kann fordern wir, dass solche Eingriffe nur unter Einverständnis der urteilsfähigen Betroffen erfolgen können.

Drittes Geschlecht

Ein wachsender Teil der Bevölkerung fühlt sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehörig. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, soll in amtlichen Dokumenten eine dritte Geschlechtskategorie eingeführt werden.