Luzern, 1. Mai 2013. Heute gaben die Jungfreisinnigen des Kantons Luzern den Startschuss für die Abstimmungskampagne zur Vorlage „für freie Ladenöffnungszeiten“ vom 9. Juni 2013. In den kommenden 6 Wochen werden die Jungfreisinnigen, sowie Unterstützer der Initiative an Verteilaktionen auf der Strasse, Versammlungen etc. alles daran setzten, das Luzerner Stimmvolk am 9. Juni 2013 zu einem „Ja“ an der Urne zu bewegen.

 

Am 7. Januar 2011 haben die Jungfreisinnigen die Unterschriftensammlung für ihre Initiative „Für freie Ladenöffnungszeiten“ gestartet. Knapp 2.5 Jahre später ist es soweit und die Luzerner Stimmbevölkerung wird am 9. Juni 2013 über diese Initiative abstimmen können.

Die Jungfreisinnigen sind überzeugt, dass die Abschaffung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes im Kanton Luzern ein längst fälliger Schritt ist. In den letzten Jahren hat sich das gesellschaftliche Bedürfnis nach flexibleren Ladenöffnungszeiten erheblich verstärkt. Kaum sind die Läden geschlossen, bilden sich Schlangen in Bahnhofs- und Tankstellenshops. „Es ist an der Zeit, sich von alten Zöpfen zu trennen“, sagt Nadine Felder, Präsidentin der Jungfreisinnigen Kanton Luzern.

 

Gleiche Spiesse für KMU

Die zahlreichen Ausnahmen im kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetz bevorteilen einzelne Betriebe, wie Tankstellenshops, Tourismusbetriebe oder Läden auf Bahnhofsarealen, welche vom Gesetz ausgenommen sind. Es grenzt an Willkür, dass einzelne Geschäfte vom Gesetz derart bevorteilt werden. Dank der Aufhebung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes wird die Ungleichbehandlung von Tankstellenshops und Dorfläden ein Ende finden – „Kleine“ und „Grosse“ begegnen sich so auf Augenhöhe. Der Kanton Luzern ist umgeben von Kantonen, welche keine Beschränkungen kennen. Während in Luzern die Geschäfte geschlossen sind, kaufen die Luzerner in Nidwalden, Schwyz, Zug, Bern oder im Aargau ein. „Damit wandert viel Kauffkraft aus dem Kanton Luzern ab“, warnt Nadine Felder.

 

24-Stunden-Shopping ist Utopie

Auch mit der Aufhebung des Ladenschlussgesetzes sind dem Gewerbe Grenzen gesetzt. Das eidgenössische Arbeitsgesetz verbietet Sonntags- und Nachtarbeit (zwischen 23 Uhr und 6 Uhr). „Arbeitsrechtlich wäre der Verkäufer gleichgestellt wie der Bäcker, der Kondukteur oder die Krankenschwester“, erklärt Nadine Felder. Die Erfahrungen aus unseren Nachbarkantonen zeigen zudem, dass der rechtliche Rahmen nicht voll ausgeschöpft wird – es gibt kaum ein Laden, der nach 21 Uhr noch geöffnet ist. 

 

Ein JA zur Initiative ist ein JA zum Standort Luzern

Die Ladenschluss-Initiative fördert die Eigenverantwortung der Geschäftsbesitzer und stärkt den Wirtschaftsstandort Luzern. Zudem wird mit der Annahme der Initiative die Privilegierung ausgewählter Betriebe gestoppt. Ein Ja zur Initiative ist ein Ja zum Kanton Luzern!